Fragen und Antworten rund um die Gelbe Tonne
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Gelbe Tonne. Die Gelbe Tonne wird nicht vom EVS, sondern im Auftrag der Dualen Systeme von privaten Abfuhrunternehmen abgefahren. Der EVS hat keine Verträge mit diesen Unternehmen und kann daher auf deren Leistung keinen Einfluss nehmen.
Kontaktdaten der Abfuhrunternehmen (gültig seit 1.1.2024)*
Landkreis | Abfuhrunternehmen | Info-Telefon | Webseite |
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Merzig-Wadern | Remondis GmbH | Tel. 0800 1223255 | www.remondis-gelbetonne.saarland |
Neunkirchen | RMG GmbH | Tel. 0800 4006005 | gelbe-tonne.neunkirchen@rmg-gmbh.de |
Regionalverband Saarbrücken | Paulus GmbH | Tel. 0800 8560001 | www.gelbe-tonne.saarland |
Landkreis Saarlouis | RMG GmbH | Tel. 0800 4006005 | https://www.rmg-gmbh.de/gelber-sack/saarlouis |
Landkreis Saarpfalz | RMG GmbH | Tel. 0800 4006005 | https://www.rmg-gmbh.de/gelber-sack/saarpfalz |
Landkreis St. Wendel | Jakob Becker GmbH | Tel. 0800 7236661 | www.jakob-becker.de |
*Bürger*innen der Kommunen, die die Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung selbst übernommen haben, wenden sich bitte an die jeweiligen Kommunalverwaltungen bzw. den zuständigen Entsorger. Konkret sind dies: Eppelborn, Lebach, Merzig, Mettlach, Saarbrücken (ZKE), St. Ingbert, St. Wendel, Völklingen (EZV), Wadgassen
Bitte wenden Sie sich an den für Ihren Wohnort zuständigen Entsorger. Zuständigkeiten und Ansprechpartner finden Sie oben. In begründeten Fällen (wird individuell vom jeweiligen Entsorger geprüft) kann ein größeres oder kleineres Gefäß aufgestellt werden.
Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie das kostenfreie Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen nutzen. Sie können die Stellung der Gelbe Tonne auf dem eigenen Grundstück auch ablehnen. Ungeachtet dessen sind seit dem 01.01.2015 nach §11 der Abfallwirtschaftssatzung des EVS und basierend auf den §§ 7, § 14 KrwG und §13 VerpackG die Eigentümer und die Mieter im Entsorgungsgebiet des EVS zur Förderung des Recyclings und der Verwertung angehalten, Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas getrennt zu sammeln.
Damit besteht eine gesetzliche Verpflichtung, gebrauchte Verpackungen getrennt vom Restabfall zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.
Für gelegentlich anfallende größere Mengen, die nicht in die Gelben Tonnen passen, können selbst beschaffte transparente Foliensäcke verwendet werden, die Sie bitte am Abfuhrtag neben der gelben Tonne bereitstellen.
Ja, der beauftragte Dienstleister der Dualen Systeme ist angehalten, den Inhalt der Gelben Tonnen auf Fehlbefüllungen zu kontrollieren. Dies gilt insbesondere, wenn Gewicht oder andere Auffälligkeiten darauf hinweisen, dass Fehlwürfe enthalten sind.
Wird festgestellt, dass eine Gelbe Tonne falsch befüllt ist, weil Fremdmaterialien enthalten sind, wird die Tonne mit einem Hinweis versehen, dass der Abfall bis zum nächsten Abfuhrtermin nachsortiert werden muss. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Nachsortieren: Sortieren Sie den Inhalt der Gelben Tonne und entsorgen Sie Restabfall in die Restabfalltonne.
- Gebührenpflichtige Entsorgung: Beantragen Sie beim EVS (service-abfall@evs.de; Tel. 0681 5000-555) die Entsorgung der Abfälle in der Gelben Tonne als Restabfall gegen Gebühr. Mieter wenden sich hierfür bitte an den Vermieter, da der Antrag nur über diesen gestellt werden kann.
Wiederholungsfall: Sollte es wiederholt zu Fehlbefüllungen kommen, kann ein Ausschluss von der Verpackungsentsorgung erfolgen. In diesem Fall können Sie das kostenfreie Rücknahmesystem der Gelben Tonne für einen längeren Zeitraum nicht nutzen und müssen Verpackungen anderweitig verwerten.
Nein, eine Reinigung der Gelben Tonne ist nicht vorgesehen. Dies sollte bei der vorgesehenen Nutzung zur Sammlung restentleerter Verpackungen auch nicht notwendig sein
Ja, das ist möglich, wenn Ihr Nachbar damit einverstanden ist.