Zur Durchführung einer Eigentumsumschreibung ist in § 2 Abs. 4 der Abfallgebührensatzung Folgendes festgelegt: „Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers geht die Gebührenschuld mit Beginn des auf die Grundbucheintragung folgenden Monats auf den Rechtsnachfolger über. Anstelle der Grundbucheintragung kann auf den Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten abgestellt werden, wenn dieser durch notariellen Vertrag belegt wird.“ Um die Umschreibung und damit die Gebührenveranlagung ändern zu können, benötigen wir daher entsprechende Nachweise. Beachten Sie dazu bitte die folgenden Hinweise:
Ist die Änderung schon im Grundbuch vollzogen, dann senden Sie uns bitte eine Kopie des aktuellen Auszugs zu.
Ist die Änderung im Grundbuch noch nicht vollzogen, Sie wollen aber den Wechsel der Eigentumsverhältnisse bereits vollziehen, dann senden Sie uns bitte folgendes Dokument im Original von beiden Vertragsparteien unterzeichnet zu: Formular Änderung der Eigentumsverhältnisse
Bitte senden Sie die Dokumente per E-Mail an service-abfall@evs.de, per Fax an 0681 5000-550 oder auf dem Postweg an das EVS Kunden-Service-Center, Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.