Kontaktformular

Über dieses Kontaktformular können Sie Ihre Frage stellen oder eine Mitteilung senden. Ihre Daten werden sicher und für Unbefugte unlesbar an uns übermittelt. Bei Fragen zur Gelben Tonne wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Abfuhrunternehmen.
Ihr Anliegen
Sperrabfall
Die Abholung von Sperrabfall könne Sie auf folgende Weise beantragen: Per Online-Formular Sperrabfall anmelden oder telefonisch beim EVS Kunden-Service-Center, Tel. 0681 5000-555. Bürger*innen aus Homburg, Neunkirchen und Saarlouis wenden sich bitte an ihren jeweiligen kommunalen Fuhrpark. Stadt Homburg (ohne weitere Gemeinden im Landkreis): Tel. 06841 101-914; Stadt Neunkirchen (ohne weitere Gemeinden im Landkreis): Tel. 06821 202-654. Stadt Saarlouis (ohne weitere Gemeinden im Landkreis): Tel. 06831 128-820.
Abfuhrtermine
Abfallgefäße

Abfallgefäße können nur vom Eigentümer oder damit beauftragten Hausverwaltungen an-, ab- und umgemeldet werden.
Für die Aufstellung, Rücknahme oder den Tausch eines 120- oder 240­ Liter-Abfallgefäßes wird eine Gebühr von 22,00 Euro je Gefäß erhoben. Bei Großbehältern ab 770 Liter beträgt die Gebühr 46,00 Euro je Gefäß.
Für eine Änderung des Abfuhrrhythmus bei Großbehältern wird eine Gebühr von 8,00 Euro berechnet.
Die Verwaltungsgebühr entfällt, wenn ein Eigentumswechsel vorliegt und der Antrag zur Übernahme bzw. Änderung des Gefäßbestandes innerhalb der ersten vier Wochen nach Eigentumswechsel gestellt wird.

Bitte verwenden Sie für Änderungen das Formular zur An- Abmeldung und Änderungen von Abfallgefäßen.

Informationen zur Gelben Tonne
Für die Gelbe Tonne ist der EVS nicht zuständig. Die Dualen Systeme haben private Abfuhrunternehmen mit der Einsammlung beauftragt. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an Ihr Abfuhrunternehmen.
Hier finden Sie die Kontaktdaten.
SEPA-Lastschrift-Mandat
Änderungen sind nur mit Unterschrift möglich. Verwenden Sie dafür bitte unseren Vordruck: Sepa-Formular, um ein Lastschrift-Mandat zu erteilen oder zu ändern.
Leerungshäufigkeit/Abfallgewicht abfragen
Eigentumsänderung
Zur Durchführung einer Eigentumsumschreibung ist in § 2 Abs. 4 der Abfallgebührensatzung Folgendes festgelegt: „Bei einem Wechsel des Grundstückseigentümers geht die Gebührenschuld mit Beginn des auf die Grundbucheintragung folgenden Monats auf den Rechtsnachfolger über. Anstelle der Grundbucheintragung kann auf den Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten abgestellt werden, wenn dieser durch notariellen Vertrag belegt wird.“ Um die Umschreibung und damit die Gebührenveranlagung ändern zu können, benötigen wir daher entsprechende Nachweise. Beachten Sie dazu bitte die folgenden Hinweise:

Ist die Änderung schon im Grundbuch vollzogen, dann senden Sie uns bitte eine Kopie des aktuellen Auszugs zu.

Ist die Änderung im Grundbuch noch nicht vollzogen, Sie wollen aber den Wechsel der Eigentumsverhältnisse bereits vollziehen, dann senden Sie uns bitte folgendes Dokument im Original von beiden Vertragsparteien unterzeichnet zu: Formular Änderung der Eigentumsverhältnisse

Bitte senden Sie die Dokumente per E-Mail an service-abfall@evs.de, per Fax an 0681 5000-550 oder auf dem Postweg an das EVS Kunden-Service-Center, Untertürkheimer Straße 21, 66117 Saarbrücken.

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