Sperrabfall

Als Sperrabfall gelten sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in eine Hausmülltonne passen und nicht fest mit dem Haus verbunden sind. Nicht zum Sperrabfall gehören u. a. Baustellenabfälle, Kleinteile sowie Elektrogeräte. Letztere werden kostenfrei auf den EVS Wertstoff-Zentren angenommen. 


Wohin damit?

Sperrabfälle können Sie bequem abholen lassen oder selbst an den EVS Wertstoff-Zentren zum Preis von 2 Euro pro angefangenen Kubikmeter anliefern. Beachten Sie bitte, dass bei der Abholung von Sperrabfall der Zeitraum zwischen Anmeldung und Abholtermin 2 bis 3 Wochen betragen kann. Je nach Auftragsvolumen/Auftragslage bei dem für Ihr Gebiet zuständigen Entsorger kann sich die Abholung auch verzögern. Melden Sie daher Ihren Sperrabfall frühzeitig an.

Was kostet der Abholservice?

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bieten wir mehrere kostenfreie Sperrabfall-Abholungen pro Jahr an. Die Anzahl der Abholungen (jeweils bis zu vier Kubikmeter Sperrabfall) richtet sich nach Größe und Anzahl der Restabfall-Gefäße am Grundstück.

  • bis 240 L – 2 x pro Kalenderjahr
  • bis 480 L – 3 x pro Kalenderjahr
  • bis 960 L – 4 x pro Kalenderjahr
  • bis 1.920 L – 5 x pro Kalenderjahr
  • mehr als 1.920 L – 8 x pro Kalenderjahr

Mieter können ebenfalls über das kostenfreie Kontingent des Eigentümers/Vermieters verfügen, indem sie ihrer Anmeldung von Sperrabfall eine unterschriebene Eigentümervollmacht hinzufügen. Alle Informationen dazu finden Sie unserer FAQ Freikontingent Sperrabfall sowie in unserem Sperrabfall-Flyer. Für eine kostenpflichtige Abholung werden pauschal 15 Euro je angefangene vier Kubikmeter berechnet (bis zu 4 Kubikmeter: 15 Euro, bis zu 8 Kubikmeter: 30 Euro, pro weitere angefangene 4 Kubikmeter: 15 Euro).    


Wo melde ich Sperrabfall an?

Bürger*innen aus Beckingen, Bexbach, Blieskastel, Bous, Dillingen, Ensdorf, Freisen, Friedrichsthal, Gersheim, Großrosseln, Heusweiler, Illingen, Kirkel, Kleinblittersdorf, Losheim, Mandelbachtal, Marpingen, Merchweiler, Nalbach, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Ottweiler, Perl, Püttlingen, Quierschied, Rehlingen-Siersburg, Riegelsberg, Saarwellingen, Schiffweiler, Schmelz, Schwalbach, Spiesen-Elversberg, Sulzbach, Tholey, Überherrn, Wadern, Wallerfangen und Weiskirchen

wenden sich bitte an das:  

EVS Kunden-Service-Center
Tel.  0681 5000-555
Mo.-Do. 8:00-16:30 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

oder nutzen unser Online-Formular


Bürger*innen aus Saarlouis, Neunkirchen und Homburg wenden sich bitte an ihren jeweiligen kommunalen Fuhrpark.

Stadt Homburg (ohne weitere Gemeinden im Landkreis): Tel. 06841 101-914
Stadt Neunkirchen (ohne weitere Gemeinden im Landkreis): Tel. 06821 202-654
Stadt Saarlouis (ohne weitere Gemeinden im Landkreis): Tel. 06831 128-820


Wie erfolgt die Terminvergabe?

  • Sie melden telefonisch oder online einen Abholtermin an.
  • Sie teilen uns bereits bei der Anmeldung die geschätzte Sperrabfallmenge mit, da dies für die Tourenplanung wichtig ist.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Terminbenachrichtigung per Postkarte.
  • Beachten Sie bitte, dass der Zeitraum zwischen Anmeldung und Abholtermin 2 bis 3 Wochen betragen kann. Je nach Auftragsvolumen/Auftragslage bei dem für Ihr Gebiet zuständigen Entsorger kann sich die Abholung auch verzögern. 

Falls Sie Ihren Termin absagen müssen, informieren Sie unbedingt im Vorfeld unser Kunden-Service-Center bzw. den Abfuhrunternehmer, um unnötige Kosten für Sie zu vermeiden. Bei den Kommunen Saarlouis, Neunkirchen und Homburg wenden Sie sich bitte bei Terminabsagen direkt an die entsprechenden Kommunen.


Wie ist der Sperrabfall bereitzustellen?

  • Stellen Sie den Sperrabfall am Abfuhrtag ab 6 Uhr bereit, um zu vermeiden, dass Dritte ihren Sperrabfall dazu stellen.
  • Den Sperrabfall gut sichtbar und platzsparend am Grundstück aufstellen, falls möglich an der Gehwegkante, andernfalls am anfahrbaren Straßenrand.
  • Gegenstände aus Holz separat vom übrigen Sperrabfall bereitstellen, da sie mit einem separaten Fahrzeug abgefahren werden.
  • Achten Sie darauf, dass der Sperrabfall nicht in Einfahrten und auf Privatgrundstücken steht.
  • Fußgänger, Rollstuhlfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden.
  • Bitte achten Sie darauf, dass der Sperrabfall nicht verrutschen kann.
  • Halten Sie die angemeldete Sperrabfall-Menge bitte unbedingt ein.
  • Der bereitgestellte Sperrabfall darf nicht mit anderen Materialien (z. B. Baustoffen) vermischt sein.
  • Nicht abgefahrene Gegenstände sind bis spätestens um 20 Uhr des Abfuhrtages von den öffentlichen Flächen zu entfernen.

Wieviel sind 4 Kubikmeter Sperrabfall?

4 Kubikmeter Sperrabfall sind zum Beispiel:

ein Sessel, eine 2-Sitzer-Couch, eine 3-Sitzer-Couch und drei Matratzen

oder

ein Schlafzimmerschrank (5-türig), ein Doppelbett inkl. Matratzen und zwei Nachttische

Sie können Sperrabfall zum Preis von 2 Euro je angefangenem Kubikmeter auf den EVS Wertstoff-Zentren abgeben. Die Anliefermenge ist auf maximal 2 Kubikmeter am Tag begrenzt. Gewerblich gesammelter Sperrabfall (z. B. von Entrümplungsunternehmen) wird auf den EVS Wertstoff-Zentren nicht angenommen. Gewerbetreibende wenden sich bitte an die gewerblichen Dienstleister für Recycling und Entsorgung oder liefern ihren Sperrabfall direkt an der Abfallverbrennungsanlage in Velsen an (kostenpflichtig).

Was gehört zum Sperrabfall?

Das gehört dazu:

  • Besen
  • Bilderrahmen (groß)
  • Bettgestelle
  • Bügelbrett
  • Fahrräder
  • Federbetten
  • Gardinenstangen
  • Großes Kinderspielzeug, große Spielgeräte (aber keine Kinderspielplatzgeräte wie Klettertürme, Klettergerüste, große Spielhäuser aus Holz)
  • Leitern
  • Matratzen
  • Regale, Schränke, Stühle, Tische
  • Sessel, Sofa
  • Teppiche, Läufer, Brücken
  • Wäschekörbe
  • Zerlegte große und kleine Möbel

Das gehört nicht dazu:

  • Badkeramik
  • Bodenbeläge, z.B. PVC, Teppichboden
  • Bauschutt
  • Baustellenabfälle, z. B. Bauholz, Deckenplatten
  • Elektrogeräte aller Art z. B. Fernseher, Kühlschränke
  • Deckenverkleidungen, Sanitäreinrichtungen z. B. Waschbecken
  • Gebäudebestandteile, z. B. Türen und Fenster
  • Herd
  • Geschirrspüler
  • Laminat und Paneelen
  • Rasenmäher
  • Reifen und andere Autoteile
  • Spielzeug, das in die Restmülltonne passt, z. B. Puppen
  • Große Spielplatzgeräte wie Klettertürme, Klettergerüste, Spielhäuser aus Holz
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Wertstoffe wie Glas, Papier, Kartonagen und Grünabfälle

Nicht zum Sperrabfall gehören Elektrogeräte. Sie müssen gesondert entsorgt werden, denn sie enthalten sowohl wertvolle als auch gefährliche Stoffe. Elektrogeräte werden an den EVS Wertstoff-Zentren kostenlos angenommen.


Weiterführende Links



Zu schade zum Wegwerfen?

Der EVS-Verschenkmarkt für das Saarland bietet Ihnen eine kostenfreie Möglichkeit, gut erhaltene Gegenstände zum Tauschen oder Verschenken anzubieten. Ob Möbel, Hausrat, Hi-Fi-Geräte oder Kinderspielzeug: Jeder hat hier die Möglichkeit, seine Angebote selbst einzutragen oder nach Angeboten zu suchen.