Nein. Wir empfehlen aber, eine Abholung bis spätestens 15.11. eines Jahres anzumelden, da aufgrund der Auftragslage zum Jahresende bei den Entsorgern oder schlechten Witterungsbedingungen und den damit
Abwasserbeseitigung und Abfallbewirtschaftung aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Grundbücher, Grundstückskataster, Gewerberegister) zulässigerweise gewinnen oder die uns von den Meldebehörden der v [...] me von Grundstücken unter Beachtung der europäischen Datenschutzverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und aller weiteren maßgeblichen Gesetze. 5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Ve [...] Ihre Kontaktdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Ihre Kataster-, Eigentümer- und Grundbuchdaten, Fotoaufnahmen sowie Ihre Bankverbindung (sofern ein entsprechendes Mandat erteilt wurde) im
verwendet diese Informationen zum Versand der Infomails in unserem Auftrag. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist Art. 6 Abs [...] durch einen Klick in die Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt haben. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist Art. 6 Abs [...] Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in den USA. Die Datenübermittlung erfolgt auf Grundlage der Verwendung der EU-Standardvertragsklauseln. 8.3 YouTube Wir haben YouTube-Videos auf unserer
Dienstleistungen, Zugriff auf wichtige Formulare, Abfuhrtermine, Gebührenübersichten, rechtliche Grundlagen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 11.01.2021 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist
Abwasser weist ganzjährig mit ca. 10 - 20 °C recht hohe Temperaturen auf, die deutlich über der des Grund- und Trinkwassers liegen. Mittels moderner Wärmepumpentechnologie kann diese Wärme effizient und
Nein. Aus hygienischen Gründen empfehlen wir aber, die Biotonne alle 14 Tage leeren zu lassen, selbst wenn die Tonne nur halb voll ist. Das kostet Sie keinen Cent mehr. Denn für die Leerungen der Biotonne
Nein. Aus hygienischen Gründen empfehlen wir aber, die Biotonne alle 14 Tage leeren zu lassen, selbst wenn die Tonne nur halb voll ist. Das kostet Sie keinen Cent mehr. Denn für die Leerungen der Biotonne
bei jeder Leerung gewogen. Die Differenz zwischen dem Gewicht vor und nach der Leerung ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühr. Liegt das registrierte Abfallgewicht unter der Eichgrenze von 5 Kilogramm
bei jeder Leerung gewogen. Die Differenz zwischen dem Gewicht vor und nach der Leerung ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühr. Liegt das registrierte Abfallgewicht unter der Eichgrenze von 5 Kilogramm