Um hier unbürokratisch weiterzuhelfen, bietet der EVS für solche Fälle jetzt auf seiner Website unter Formular-Service ein Formular, mit dem Käufer und Verkäufer die Übernahme der Immobilie bestätigen können.
Das ausgefüllte Formular kann dem EVS Kunden-Service-Center per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg zugesendet werden. Die Umschreibung erfolgt dann jeweils zum nächsten Monatsersten nach dem angegebenen Übergang. Maßgeblich ist hier die Angabe auf dem Formular. Nach erfolgter Umschreibung erhält der Verkäufer der Immobilie im Folgemonat einen Schlussbescheid der Gebühren, der Käufer entsprechend einen Vorauszahlungsbescheid.
Für Rückfragen zum Thema ist das EVS Kunden Service-Center per E-Mail unter service-abfall@evs.de und auch telefonisch unter 0681/5000-555 erreichbar.